Schwangerenberatung und Vorsorge

Was viele Frauen nicht wissen, auch Hebammen dürfen bei normal verlaufenden Schwangerschaften Vorsorgen durchführen. Nur bei Problemen und auftretenden Schwierigkeiten sind sie verpflichtet, einen Frauenarzt hinzu zu ziehen.
Schwerpunkt meiner Arbeit ist allerdings hier die ergänzende Schwangerenberatung.
Beratung, die meist über die Beratung bei den Frauenärzt/Innen hinausgeht. Auch bei Schwangerschaftsbeschwerden können Sie jederzeit meine Hilfe in Anspruch nehmen.

Betreuung v. Risikoschwangerschaften

Auch Frauen mit Risikoschwangerschaften brauchen nicht auf Hebammenhilfe zu verzichten. Auch sie dürfen, parallel zur Betreuung durch einen Facharzt, Hebammenberatung in Anspruch nehmen. Allerdings sollte man hier die Hebammenhilfe eher als Ergänzung zur Arztberatung und –behandlung verstehen.